AGB
Präambel
Coaching ist eine Kurzzeit-Intervention, in der sich Coach und Klient auf Augenhöhe begegnen. Augenhöhe bedeutet, jeder Klient ist Experte seines Lebens. Der Coach begleitet den Klienten als kompetenter Sparringspartner in seinem Prozess, für sich stimmige Ziele und Lösungen zu erarbeiten. Coaching hat immer mit dem Wunsch des Klienten nach Veränderung zu tun. Der Klient trifft für sich selbst Entscheidungen und ist für die konkrete Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Lösungen selbst verantwortlich.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Ein Coach für alle Fälle angebotenen Coachings und Seminare im Einzel-, Team- oder Gruppensetting. Vertragspartner werden nachstehend „Klient“ genannt. Dies bezieht sich sowohl auf Privatpersonen (Verbraucher) als auch auf Unternehmen als Auftraggeber.
2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Coachingvertrag zwischen Ein Coach für alle Fälle und dem Klienten kommt zustande durch die Vereinbarung eines verbindlichen Termins und des entsprechenden Honorars.
Ein Coach für alle Fälle bestätigt Ihnen diese Vereinbarung jeweils in Textform.
3. Leistungsumfang und Stornierung durch Klienten
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Ein Coach für alle Fälle und dem Klienten.
Coaching für Privatpersonen:
Kann ein Klient einen vereinbarten Coachingtermin nicht einhalten, verpflichtet er sich, diesen bis zu 24 Stunden vorher abzusagen. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar für die geplante Sitzung in Rechnung gestellt.
Coaching und Seminare für Unternehmen:
Unternehmen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von dem Vertrag zurückzutreten (Storno):
Bis zu 4 Wochen (28 Tage) vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurücküberwiesen.
Danach und bis zu 2 Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Bei Inhouse-Terminen übernimmt der Auftraggeber die Kosten für bereits gebuchte und zum Stornierungszeitpunkt nicht kostenfrei stornierbare Übernachtungen, Bahn- oder Flugtickets zur Anreise des Coaches.
Bei einem vom Klienten veranlassten Abbruch bereits laufender Coachings und Seminare wird die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt vom Vertrag
Coachings für Privatpersonen:
Ein Coach für alle Fälle ist berechtigt, bei höherer Gewalt vereinbarte Termine innerhalb einer angemessenen Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem entstanden sind. Ein Coach für alle Fälle schlägt Ihnen in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vor.
Coachings und Seminare bei Unternehmen:
Ein Coach für alle Fälle ist berechtigt, aus wichtigem Grund und ungeachtet sonstiger Gründe von dem Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn: die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung aus von Ein Coach für alle Fälle nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss (z. B. Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt des Coaches oder Seminarleiters), durch das Verhalten des Klienten eine Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Ein Coach für alle Fälle wird Klienten unverzüglich über den Ausfall des Coachings/Seminars schriftlich unterrichten und im Falle eines Rücktritts bereits gezahlte Honorare erstatten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Verschwiegenheitspflicht
Ein Coach für alle Fälle verpflichtet sich, während der Dauer eines Coachings/Seminars sowie nach deren Beendigung, über alle persönlichen Inhalte und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Klienten/Auftraggebers zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Ein Coach für alle Fälle sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6. Haftung
Ein Coach für alle Fälle erbringt Coaching und Seminare nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen.
Für Coachings/Seminare haftet Ein Coach für alle Fälle nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen, wesentlichen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf die vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschäden.
Die Coaching-Leistungen von Ein Coach für alle Fälle stellen keine Therapie oder Heilbehandlung dar und ersetzen diese nicht. Ein Coach für alle Fälle haftet nicht für Schäden, die aus der Anwendung der im Coaching erarbeiteten Erkenntnisse entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Coaches beruhen.
7. Urheberrechte
Die den Klienten ausgehändigten Coaching- und Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Ein Coach für alle Fälle gestattet.
8. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von Ein Coach für alle Fälle. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz zuständige Gericht.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.